Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von World Food Catering mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leistungen von World Food Catering, insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).


2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser World Food Catering gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. World Food Catering kann vom Kunden und/ oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung von World Food Catering . Die Höhe und der Fälligkeitstermin der Deposit-Zahlung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von World Food Catering .


3. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, ist World Food Catering berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.


4. Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§552 BGB). Für sonstige Leistungserbringung, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs von World Food Catering auf eine angemessene Vergütung. Diese ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der folgenden Aufstellung:


Reservierung und Stornobedingungen

Die Buchung der Location erfolgt erst nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang der Grundmiete bzw. Tagungspauschale. Catering und sonstige Leistungen werden nach Absprache separat in Rechnung gestellt.


Stornobedingungen der Grundmiete Hafenküche nach erfolgter Buchung:

Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% erstattet.

Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% erstattet.

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20% erstattet.


Stornobedingungen für gebuchte Buffets:

Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% der Auftragssumme berechnet.

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Auftragssumme berechnet.

Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Auftragssumme berechnet.

Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80% der Auftragssumme berechnet.


5. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streiks, o.Ä.) oder sonstiger von World Food Catering nicht zu vertretender Hintergründe, oder World Food Catering beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufschädigung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre von World Food Catering , behält sich World Food Catering das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz, zusteht.


6. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde von World Food Catering , sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich, der liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlichen Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.


7. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.Ä. sowie die Nutzung von Fläche bei World Food Catering außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung von World Food Catering und können von der zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung in der World Food Catering , für die eine angemessene Vergütung vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von World Food Catering entsorgt werden.


8. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für de an Dritte zu zahlenden Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.


9. Soweit World Food Catering für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt World Food Catering von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.


10. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service- Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.


11. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab dem 9. Tag nach Rechnungsstellung fallen rückwirkend zum 8. Tag Verzugszinses und Mahnspesen an.


12. 9 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung sind Sie gemäß §286 Abs. 3 BGB in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem Basiszinssatz, wenn Sie als privater Verbraucher bei uns bestellt haben. Sind Sie Unternehmer, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB


13. Erfüllungsstandort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist für beide Seiten Rostock.


14. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/ oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.